Die freie juristische Datenbank Openjur hat einen wichtigen Etappensieg vor dem Landgericht Hamburg errungen. In einem Verfahren, das die Zukunft des freien Zugangs zu deutschen Gerichtsentscheidungen bedrohte, wurde entschieden, dass Openjur nicht für Anonymisierungsfehler haftet, die von Gerichten selbst begangen wurden.
Auslöser des Verfahrens war ein Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts aus dem Mai 2022, der unzureichend anonymisiert veröffentlicht wurde. In dem Dokument war der Name eines Anwalts enthalten, gegen den eine Zwangsvollstreckung lief. Openjur hatte den Beschluss übernommen und auf seiner Plattform veröffentlicht. Nachdem der Betroffene den Fehler bemerkte, informierte er Openjur – der Name wurde innerhalb von 20 Minuten entfernt. Dennoch klagte der Anwalt auf Unterlassung und Schadenersatz in Höhe von mehreren Tausend Euro, gestützt auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das deutsche Zivilrecht.
Das Landgericht Hamburg (Urteil vom 9. Mai 2025, Az. 324 O 278/23) stellte klar, dass Openjur nicht für Fehler haftet, die bei der ursprünglichen Veröffentlichung durch das Gericht entstanden sind. Besonders relevant ist dabei die Einordnung der Tätigkeit von Openjur als journalistisch im Sinne der DSGVO. Diese erlaubt Ausnahmen vom Datenschutzrecht, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten journalistischen Zwecken dient. Das Gericht folgte der Argumentation, dass auch das bloße Bereitstellen von Gerichtsentscheidungen unter diesen Schutz fallen kann – ein wichtiger Präzedenzfall für ähnliche Plattformen.
Die Entscheidung ist für Openjur existenziell: Der Verein betreibt die Plattform seit 2009 spendenfinanziert und stellt über 600.000 Entscheidungen kostenfrei zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur eigenständigen Prüfung jeder Entscheidung auf Anonymisierungsfehler hätte das Projekt wirtschaftlich überfordert und möglicherweise beendet.
Die Entscheidung stärkt somit nicht nur Openjur, sondern auch die Informationsfreiheit und den Zugang zu juristischen Dokumenten in Deutschland. Sie zeigt zugleich die Grenzen der Haftung Dritter bei der Weiterverbreitung amtlicher Inhalte auf und betont die Verantwortung der Gerichte bei der Anonymisierung.
Quellen:
Das Beitragsbild sowie der Beitragstext wurden mithilfe von KI-Systemen generiert, wobei die Kontrolle über das Ergebnis bei natürlichen Personen lag. Sämtliche Eingaben in KI-Systemen verfolgten Zwecke der wissenschaftlichen Forschung.