Mit dem Inkrafttreten der KI-Verordnung (KI-VO) rückt Artikel 4 in den Fokus, der eine zentrale Rolle für die praktische Umsetzung der Regulierung spielt: Er verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu, ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ bei allen Personen sicherzustellen, die mit diesen Systemen arbeiten – sei es direkt oder im Auftrag.
Der Begriff „KI-Kompetenz“ wird in Artikel 3 Abs. 56 KI-VO definiert und umfasst Fähigkeiten, Kenntnisse und ein Verständnis, das es den betroffenen Personen ermöglicht, KI-Systeme sachkundig zu nutzen. Ziel ist es, sowohl Chancen als auch Risiken der Technologie zu erkennen und verantwortungsvoll mit ihr umzugehen. Dies betrifft nicht nur technisches Know-how, sondern auch rechtliche und ethische Aspekte.
Die FAQ der EU-Kommission vom 7. Mai 2025 konkretisieren, dass sich diese Pflicht nicht nur auf festangestellte Mitarbeitende bezieht, sondern auch auf externe Akteure, die im organisatorischen Einflussbereich tätig sind. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass Schulungen, Weiterbildungen und Informationsangebote bereitgestellt werden, die auf den jeweiligen Kontext und die eingesetzten Systeme abgestimmt sind.
Artikel 4 steht in engem Zusammenhang mit anderen zentralen Vorschriften der KI-VO, insbesondere den Anforderungen an Transparenz (Art. 13) und menschliche Aufsicht (Art. 14). Durch die Stärkung der KI-Kompetenz soll nicht nur die sichere Nutzung von KI-Systemen gewährleistet, sondern auch der Schutz betroffener Personen verbessert werden.
Die Umsetzung dieser Anforderungen wird vom AI Office überwacht, das auch unterstützende Materialien und Leitlinien bereitstellt. Unternehmen sind gut beraten, frühzeitig interne Prozesse zur Kompetenzentwicklung zu etablieren, um regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig das Vertrauen in KI-Anwendungen zu stärken.
Quellen:
Das Beitragsbild sowie der Beitragstext wurden mithilfe von KI-Systemen generiert, wobei die Kontrolle über das Ergebnis bei natürlichen Personen lag. Sämtliche Eingaben in KI-Systemen verfolgten Zwecke der wissenschaftlichen Forschung.