Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Palantir-Nutzung

Bundesweite Bedenken gegen den Palantir-Einsatz: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erwägt den bundesweiten Einsatz der Analyse-Software „Gotham“ des US-Unternehmens Palantir in der Polizeiarbeit. Ziel ist eine effektivere Auswertung großer Datenmengen zur Verhinderung schwerer Straftaten. Bereits in Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen ist die Software im Einsatz, teils unter abgewandelten Bezeichnungen wie „HessenDATA“ oder „VeRA“. Die Initiative stößt jedoch auf massive Kritik, insbesondere wegen

Geplante Videoüberwachung am Tübinger Busbahnhof: Datenschutzrechtlich unzulässig?

Die Stadt Tübingen plant, den zentralen Busbahnhof mit Videokameras auszustatten, um Straftaten vorzubeugen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) hat jedoch erhebliche rechtliche Bedenken geäußert. Im Zentrum der Kritik steht die fehlende gesetzliche Grundlage für die geplante Maßnahme. Die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume durch staatliche Stellen unterliegt strengen Anforderungen. Nach der DSGVO ist eine Verarbeitung personenbezogener

Digitale Souveränität auf dem Prüfstand: US-Cloud-Anbieter und das Dilemma europäischer Datenschutzstandards

Im Zentrum der aktuellen Debatte steht ein grundlegendes Spannungsverhältnis zwischen europäischem Datenschutzrecht und den extraterritorialen Zugriffsbefugnissen US-amerikanischer Behörden. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt, dass personenbezogene Daten europäischer Bürger nur dann in Drittstaaten übermittelt werden dürfen, wenn dort ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet ist (Art. 44 ff. DSGVO). Gleichzeitig verpflichten US-Gesetze wie der CLOUD Act (18 U.S.C. § 2713) oder der erst 2024 um

Kollisionskurs mit Brüssel? Deutsches Medienrecht vor dem EuGH

Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Auslegung des Digital Services Act (DSA) und der E-Commerce-Richtlinie vorgelegt (Beschluss vom 10. Juli 2025, VG 32 K 222/24). Anlass ist ein Rechtsstreit zwischen einem, im EU-Ausland ansässigen Audio-Streamingdienst und der Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Die Medienanstalt beanstandete, dass die auf der Website und in den Apps des Streamingdienstes gemachten Transparenzangaben unzureichend

KI-Einsatz im Jurastudium

An der Universität des Saarlandes wird unter der Leitung von Prof. Dr. Georg Borges der Einsatz von KI im Jurastudium bereits seit dem aktuellen Sommersemester (April 2025) im Juristischen KI-Projekt Saar (JIPS) gemeinsam in wöchentlichen Sitzungen mit Studierenden erprobt. Hierbei werden unter anderem Beiträge zu juristischen Themen durch KI erstellt, von den Teilnehmern diskutiert und anschließend eine Auswahl dieser Beiträge

Anwalt blamiert sich mit KI-Schriftsatz

Ein Anwalt hat sich in einem familienrechtlichen Verfahren am Amtsgericht Köln mit einem KI-generierten Schriftsatz blamiert. Der Text enthielt erfundene Zitate, nicht existente Urteile und eine frei erfundene Monographie – ein klarer Verstoß gegen anwaltliche Sorgfaltspflichten. Die KI, offenbar ohne Zugriff auf juristische Datenbanken, produzierte Inhalte, die weder sachlich noch rechtlich korrekt waren. Besonders brisant: Der Schriftsatz bezog sich auf

Verwaltungsgericht Köln: Bundesregierung darf Facebook‑Fanpage weiterbetreiben

Am 17. Juli 2025 hat das Verwaltungsgericht Köln (Az. 13 K 1419/23) entschieden, dass das Bundespresseamt die Facebook‑Fanpage der Bundesregierung weiterhin betreiben darf und hob damit die im Februar 2023 durch den damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber ausgesprochene Untersagung auf. Zentrale datenschutzrechtliche Frage war, ob das Bundespresseamt gemeinsam mit Meta für das Setzen von Cookies verantwortlich ist und die Einwilligung der Nutzer aktiv einholen müsste. Das Gericht verneinte

Neue EU-Leitlinien zu GPAI-Modellen: Orientierungshilfe für die Praxis

Ab dem 2. August 2025 gelten zentrale Verpflichtungen der Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI-Modell). Um die Umsetzung dieser neuen Regelungen zu erleichtern, hat die Europäische Kommission Leitlinien auf Basis des Art. 96 KI-VO veröffentlicht, die die Anforderungen an Anbieter solcher Modelle konkretisieren. Ein GPAI-Modell im Sinne der KI-VO ist ein KI-Modell, das

Unverpixelt ins Rampenlicht –  Identifizierende Darstellung bei Wirecard-Kronzeuge zulässig

Die nun publizierten Urteilsgründe der BGH-Entscheidung vom 27. Mai 2025 (Az. VI ZR 337/22) ergeben, dass die identifizierende Berichterstattung über Oliver Bellenhaus, der als Kronzeuge im Wirecard-Strafverfahren fungierte, rechtmäßig war. Die Entscheidung betrifft die Veröffentlichung eines unverpixelten Fotos sowie die namentliche Nennung Bellenhaus’ durch das Nachrichtenmagazin Der Spiegel im Rahmen einer Verdachtsberichterstattung über den milliardenschweren Wirecard-Skandal. Bellenhaus hatte sich mit

Transparenz, Sicherheit, Urheberrecht: Neuer EU-Verhaltenskodex für KI-Modelle veröffentlicht

Am 10. Juli 2025 hat die Europäische Kommission die finale Version des „Code of Practice on General-Purpose AI“ (GPAI) veröffentlicht. Dieser freiwillige Verhaltenskodex wurde von 13 unabhängigen Experten in Zusammenarbeit mit über 1.000 Stakeholdern – darunter KI-Entwickler, KMU, Wissenschaftler, Vertreter der Zivilgesellschaft und Urheberrechtsinhaber – erarbeitet. Ziel ist es, die Einhaltung der neuen Vorschriften der KI-VO für sogenannte General-Purpose AI-Modelle (GPAI)