Das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hat bereits den 500.000 Eintrag aufnehmen können und durchschnittlich 12.000 weitere kommen jeden Monat hinzu. Für 10 bis 20 € kann jeder Bürger eine Vollmacht in das Vorsorgeregister eintragen lassen. Mit dieser vorsorgliche Vollmacht bestimmt er eine Person, die den Betroffenen im Falle der Unfähigkeit eigenständig Entscheidungen zu treffen, vertritt. Dies führt auch zu einer Entlastung der Gerichte, da in vielen Fällen kein gerichtlicher Betreuer mehr bestellt werden muss. Zudem soll durch das Register auch die Selbstbestimmung gestärkt werden. Das Register ist seit 2005 voll funktionsfähig und kam bisher in circa 5.000 Fällen zum Einsatz.