15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet

Die Ministerpräsidenten der Länder haben am 15. Dezember 2010 den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Dieser sieht die Einführung eines neuen Gebührenmodells vor, welches das aktuelle Rundfunkabgabensystem ersetzen soll. Die Gebühren sollen dann pro Haushalt oder Betriebsstätte gezahlt werden. Damit der Rundfunkänderungsstaatsvertrag bundesweit Geltung erlangen kann muss er noch von den 16 Länderparlamenten angenommen werden.

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