Datenschutzbeauftragter: Gängiges Faxen nicht mit der DSGVO vereinbar

Der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel hat kürzlich moniert, dass ein heutzutage üblicher Faxvorgang nicht mit der DSGVO vereinbar sei.

Er bezieht sich hierbei auf die technische Grundlage der IP-Basierten Telefonie, die mittlerweile auch unter der Faxübertragung liegt. Diese, so Roßnagel, sei nicht manipulations- und abhörsicher.

Bereits in der Vergangenheit wurden vermehrt Stimmen laut, nach denen das Fax in seiner heutigen Form nicht mehr den Anforderungen einer sicheren bzw. manipulationssicheren Übermittlung genüge, etwa seitens des Bremer Datenschutzbeauftragten.

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Bereits in der Vergangenheit wurden vermehrt Stimmen laut, nach denen das Fax in seiner heutigen Form nicht mehr den Anforderungen einer sicheren bzw. manipulationssicheren Übermittlung genüge, etwa seitens des Bremer Datenschutzbeauftragten.