EuGH: Zero Rating von Telekom und Vodafone verstößt gegen Netzneutralität

Der EuGH hat am 02. September 2021 in gleich drei Urteilen zu sog. „Nulltarif-Optionen“ entschieden (https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=245537&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1).

Nulltarif-Optionen sind Vereinbarungen dahingehend, dass ein bestimmter Teil des Datenverkehrs nicht auf den Basistarif angerechnet wird („Zero Rating“). Nach Beurteilung des EuGH verstoßen solche Regelungen gegen die EU-Netzneutralitätsverordnung (Verordnung (EU) 2015/2120) bzw. die EU-Roamingverordnung (Verordnung (EU) 531/2012). 

Gegenstand der Urteile waren die Produkte „Vodafone Pass“ bzw. „Telekom StreamOn“.

Bei diesen Produkten werden einzelne Seiten, die ein Nutzer besucht, nicht auf dessen monatlichen Datenverbrauch angerechnet, so etwa Video- oder Musicstreamingdienste. Solche Vereinbarungen, so der EuGH, verstoßen gegen die Netzneutralität.

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