Einwilligung zur Verwendung von Cookies darf nicht Zugangsvoraussetzung zu einer Webseite sein

Die niederländische Datenschutzbehörde hat sich in einem Bericht vom 07.03.2019 zur DSGVO-konformen Verwendung von Cookies geäußert.

Demnach muss eine Webseite auch dann zugänglich bleiben, wenn der Besucher die Verwendung von Cookies ablehnt.

Im Vorfeld waren bei der Behörde eine Vielzahl von Beschwerden eingegangen, weil Nutzern von Webseiten die weitere Verwendung betroffener Seiten vorenthalten wurde, nachdem diese einer Nutzung von Cookies nicht zustimmten.

Nach Auffassung der Behörde ist diese Praxis nicht zulässig: Sie ist der Auffassung, dass eine Webseite dem Nutzer immer zugänglich bleiben muss, gerade auch dann, wenn der Nutzer die Verwendung von Cookies, beispielsweise zum Tracking seiner Aktivitäten auf besagter Webseite, nicht genehmigt.

In ähnlichen Fällen hatte noch kürzlich die österreichische Datenschutzbehörde für die Fälle anders geurteilt, in denen der Nutzer vor die Wahl gestellt wurde, entweder die Verwendung von Cookies zu gestatten oder ein Bezahlabonnement für die Nutzung der Webseite abzuschließen (wir berichteten).

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