Volkszählung 2021: Bundestag beschließt neues Zensusgesetz

Der Bundestag hat letzte Woche im Rahmen der für alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichteten Durchführung einer Volkszählung 2021 den Regierungsentwurf für ein neues Zensusgesetz beschlossen. Bereits im Januar 2019 fand ein Testlauf für die Volkszählung im Jahr 2021 statt. Problematisch gesehen wird die für den Test fehlende Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung. Diese soll erst ab Februar erarbeitet werden, nachdem im Januar bereits Daten der Bürger für die Durchführung des Testlaufs erhoben wurden. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte daraufhin im Januar einen Eilantrag gegen den Test beim Bundesverfassungsgericht gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. Nun ist eine Verfassungsbeschwerde in Arbeit.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz Ulrich Kelber kritisiert außerdem in seinem Tätigkeitsbericht, dass der Testlauf bereits anhand von Klardaten erfolgte, die für den gesamten Zeitraum der Überprüfung vorgehalten werden sollen. Kelber hatte zunächst eine Durchführung des Testlaufs anhand pseudonymisierter Daten angeregt. Bereits im Jahr 2013 hatte der damalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar in einem Eckpunktepapier betreffend die gesetzlichen Grundlagen des Zensus und der Probleme bei dessen Durchführung auf maßgebliche datenschutzrechtliche Forderungen hingewiesen, um derartige Probleme zu verhindern.

Quellen:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Volkszaehlung-2021-Bundestag-beschliesst-milliardenschweren-Zensus-4442080.html
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2013/10_Zensus2021.html