VG Wort – Klage erfolgreich

Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) hat in dem Rechtsstreit mit den Bundesländern um eine angemessene Nutzungsvergütung für die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken an Hochschulen einen Erfolg vor dem Oberlandesgericht München erzielen können.  Nach Auffassung des Gerichts seien die Ansprüche der VG Wort aus § 52 a UrhG unbestreitbar. Die VG Wort habe Anspruch auf den Abschluss eines Gesamtvertrages nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG). Für die Nutzung an Schulen besteht bereits seit 2006 zwischen der VG Wort und den Bundesländern ein solcher Vertrag. Ein entsprechender Vertrag für die Hochschulen wurde nun vom Oberlandesgericht München festgesetzt. Er soll bis zum Jahresanfang 2008 rückwirkend greifen und stellt die Bundesländer somit vor umfangreiche Zahlungsansprüche der VG Wort – pro Semester sollen mindestens 712.500 Euro fällig werden. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

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