Verfassungsbeschwerde gegen Überwachungsmaßnahmen der sächsischen Polizei

2019 hatte der Landtag im sächsischen Polizeigesetz neue und vor allem weitreichendere Befugnisse beschlossen.
Liegt z.B. nur der bloße Verdacht vor, eine Person könne in Zukunft eine Straftat begehen, ist die Polizei befugt ein enges Überwachungsnetzwerk aufzuspannen.
Dazu zählt die invasive Observation von Verdächtigen inkl. heimlicher Aufzeichnung von Gesprächen in Privatwohnungen oder der Einsatz verdeckter Ermittler sowie das Herausgabeverlangen von Kundendaten gegenüber beliebigen Diensteanbietern im Internet. Dies ermöglicht unter anderem die Speicherung von Bestandsdaten, vergangener und zukünftiger Standortdaten von Handys, des Inhaltes von Telefongesprächen, SMS und unverschlüsselten Emails, die Erstellung ganzer Bewegungsprofile und sogar die Anbringung elektronischer Fußfesseln.
Zudem erfolgt eine intelligente Videoüberwachung mit Gesichtserkennung innerhalb eines 30 km- Umkreises an den Grenzen zu Polen und Tschechien, das deckt 50% der Fläche von ganz Sachsen ab. Die Aufnahmen dürfen automatisiert mit polizeilichen Daten abgeglichen werden.

Quelle: https://netzpolitik.org/2020/saechsisches-polizeigesetz-verfassungsbeschwerde-gegen-scharfe-ueberwachungsinstrumente-eingelegt/