Verbraucherzentrale NRW mahnt Unitymedia wegen Hotspot-Verträgen ab

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat den Telekommunikationsdiensteanbieter Unitymedia wegen der von diesem verwendeten Klauseln in Privatkundenverträgen abgemahnt (http://www.verbraucherzentrale.nrw/kunden-router-werden-ungefragt-zu-wifi-hotspots–unitymedia-kassiert-abmahnung). Hintergrund der Abmahnung ist das Vorgehen des Anbieters beim Ausbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes für alle Unitymedia-Kunden. Unitymedia verlangt von seinem Kunden einen aktiven Widerspruch, wenn diese nicht damit einverstanden sein sollten, dass auf den heimischen Kundenrouter ein zweites WLAN-Signal aufgeschaltet wird, über den anderen Unitymedia-Kunden, die sich im Sendebereich des Routers aufhalten, Zugang zum Internet eröffnet wird. Zudem wird dem Kunden untersagt, den heimischen Router für längere Zeit vom Netz zu trennen oder den Betrieb als öffentlicher Hotspot sonst zu beeinträchtigen. Die Verbraucherzentrale wirft Unitymedia einen Umgang mit dem Vertragsverhältnis zu seinen Kunden nach Gutsherrenart vor.