Urteil des OLG Köln zu Amazon

Aus einem Urteil des OLG Köln vom 20. Dezember 2013 (Az.: 6 U 56/13) ergibt sich, dass die Betreiber von Internet-Handelsplattformen nicht für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften. Der Betreiber haftet erst zu dem Zeitpunkt ab dem er Kenntnis von einer Rechtsverletzung erhält. In dem Fall ging es um ein Angebot auf Amazon-Marketplace. Dort wurden Fernseher ohne Angabe der Energieeffizienzklasse angeboten. Das Urteil des OLG Köln steht unter dem nachfolgenden Link zum Download in Volltext bereit.

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