Urheberrechtsreform im Bundestag beschlossen

Am heutigen Donnerstag, den 20.05. hat der Bundestag nach hitziger Debatte den umstrittenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (BT- Drs. 19/27426) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 19/29894) mit den Stimmen der großen Koalition verabschiedet – AfD, FDP und die Linke lehnten das Vorhaben ab, die Grünen enthielten sich. Kern der Initiative ist ein neues „Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz“ (UrhDaG). Damit wollen die Abgeordneten Upload-Plattformen wie YouTube, Facebook und Twitter stärker in die Pflicht nehmen und Art. 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie mit der Einführung von „Upload-Filtern“ umsetzen.

Zentrale Inhalte der Reform sind u.a. :

  • Neuordnung der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen für die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte (Stichwort: Upload-Filter)
  • Nach Kritik von Zivilgesellschaft und Rechtswissenschaft ist die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zu den Zwecken von Zitat, Karikatur, Parodie und Pastiche im Interesse des Schutzes der Kunstfreiheit und der sozialen Kommunikation erlaubt
  • Kreative sollen für lizenzierte Nutzungen einen Direktvergütungsanspruch gegen die Plattformen erhalten
  • Zur Schadensbegrenzung sollen Rechteinhaber einen „roten Knopf“ zum unverzüglichen Blockieren insbesondere von „Premiuminhalten“ erhalten (vgl. Art. 14 Abs. 4 UrhDaG n.F.)
  • Auch wird ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger – jedoch nicht Urheber, so die Kritik der Grünen – eingeführt

 

Links:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw20-de-urheberrecht-binnenmarkt-842596

https://www.heise.de/news/Urheberrechtsreform-Bundestag-stimmt-fuer-Upload-Filter-und-Leistungsschutzrecht-6051026.html?seite=all

https://www.tagesschau.de/inland/urheberrechtsreform-107.html

Update:

In seiner Sitzung vom 28.05.2021 hat auch der Bundesrat der Urheberrechtsreform zugestimmt.

Quelle: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1005/69.html

Update:

Am 1. August ist das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz in Kraft getreten.

Während die deutsche Umsetzung der Richtlinie versucht, die Einschränkung einer freien Meinungsäußerung im Internet mit einer „Bagatellklausel“ und einem „Pre-Flagging-Verfahren“ zu umgehen, haben 23 EU-Mitgliedsstaaten bisher noch keine eigenen nationalen Regelungen zur Umsetzung der zugrundeliegenden Richtlinie getroffen. Es droht somit ein „Flickenteppich aus 27 einzelnen Regelungen“.

Gegen diese Mitgliedsstaaten hat die Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Quellen: