Update zu Google Street Views

Ankündigungen von Google zufolge sollen im Juni/Juli 2009 in Saarbrücken Aufnahmen für Google Street View erstellt werden. Angesichts der Tatsache, dass dabei Fahrzeuge sowie Personen erfasst werden können, rät der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte jedem bundesweit Betroffenen dazu, einen vorsorglichen Widerspruch an Google zu schicken. Eine Vorlage hierzu befindet sich auf den Seiten des Datenschutzbeauftragten.

Zudem hat der hamburgische Datenschutzbeauftragte aufgrund seines Ultimatums (wie bereits berichtet) an Google die Zusage erhalten hat, dass eine Technologie zur Verschleierung von Gesichtern sowie eine Technologie zur Verschleierung von Kfz-Kennzeichen eingesetzt werden, und Widerspruchsmöglichkeiten zur Entfernung bzw. Unkenntlichmachung eines Gebäudes durch einen Bewohner oder Eigentümer vorgehalten werden. Über die geplanten Befahrungen soll mit einem Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit im Internet rechtzeitig informiert werden. Die Widerspruchsmöglichkeit soll auch nach Veröffentlichung der Aufnahmen weiterbestehen. Des Weiteren hat Google verbindlich zugesichert, die Löschung oder Unkenntlichmachung der Rohdaten vorzunehmen, indem die Ergebnisse aus dem Prozess zur Unkenntlichmachung von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen in die Rohdaten übernommen werden, sobald die Speicherung und Verarbeitung der Rohdaten nicht mehr für die genannten Zwecke erforderlich ist. Zudem erfolgt eine Unkenntlichmachung in den Rohdaten nach Eingang eines Widerspruchs, insofern dies mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Aufnahmen geschieht.

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