TV Aufnahmen im Gerichtssaal

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer Grundsatzentscheidung die Rechte von Gerichtsreportern gestärkt. Filmaufnahmen während einer Verhandlung bleiben zwar weiterhin unzulässig, jedoch darf das Fernsehen, bei wichtigen öffentlichen Prozessen, die Beteiligten im Gerichtssaal bis zum Verhandlungsbeginn und nach deren Ende filmen. Die Entscheidung ist das Ergebnis einer Verfassungsbeschwerde des ZDF. Einem Kamerateam des Senders waren im März 2007 vom Landgericht Münster TV-Aufnahmen des Prozesses gegen Bundeswehrausbilder wegen der Misshandlung von Rekruten untersagt worden. Die Erlaubnis des Verfassungsgerichts, auf Eilantrag des ZDF, Aufnahmen vor und nach der Verhandlung zu machen, wurde nun im Hauptverfahren bestätigt. Grundsätzlich läge es im Interesse der Justiz, mit ihren Verfahren öffentlich wahrgenommen zu werden, so die Verfassungshüter. Allerdings müssten die Persönlichkeitsrechte der am Verfahren Beteiligten gewahrt werden.

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