Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten

Der 37. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten Professor Dr. Michael Ronellenfitsch ist nun im Volltext verfügbar. In dem 208 Seiten langen Bericht liegt besondere Beachtung neben der Entscheidungen zur „Online-Durchsuchung“ auch auf der unmittelbar auf Hessen bezogen Entscheidung des BVerfG zur Kfz-Kennzeichenerfassungen vom 11. März 2008. Des Weiteren wird die Videoüberwachung thematisiert, welche in Städten und im Zusammenhang mit Fussballspielen vermehrt stattfindet kritisch beleuchtet. Zudem wird ein spezieller Fall analysiert, in dem die Polizei in Frankfurt zu einer Vielzahl vorübergehend festgenommener Teilnehmer einer Studiengebühren-Demonstrationen Daten speicherte und dabei die Merkmale „gewalttätig“ und „politisch links motivierte Straftäter“ ohne konkreten Tatbeteiligungen festhielt. Diese unzulässigen Datenspeicherungen wurden auf Intervention des Datenschutzbeauftragten hin gelöscht. Weiterhin kritisch wird die Vermarktung von Melderegisterauskünfte als Sammelauskünfte an Adresshändler betrachtet.

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