Schweiz: Facebook-Like bestraft

Das Bezirksgericht Zürich hat in einem Verfahren festgestellt, dass das „Liken“ von Beiträgen bei Facebook eine positive Wertung darstellt und der entsprechende Nutzer den Beitrag damit weiterverbreitet.

Im konkreten Fall handelte es sich um einen ehrverletzenden Beitrag zulasten eines bekannten eidgenössischen Tierschützers. Die Vorsitzende stellte fest, dass der Beschuldigte den Inhalt des Beitrages mit dem Like („Gefällt mir“) klar befürwortete und sich dadurch ebenfalls den Beitrag zu eigen machte. Da er den Wahrheitsgehalt der Äußerung nicht nachweisen konnte, wurde ihm eine Geldstrafe in Höhe von 4000 CHF auf Bewährung auferlegt.

Im Jahre 2015, bei Begehung der Tat, gab es noch keine Alternative zum bekannten Daumen nach oben. In diesem Zusammenhang werten Kritiker des Urteils den Like nicht nur als Zustimmung, sondern messen ihm weiteren Bedeutungsgehalt bei.

Quelle: http://mobile2.tagesanzeiger.ch/articles/592c5c15ab5c374628000001

Pressemitteilung: http://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/Medien/Medienmitteilungen/Bezirksgericht_Zuerich/GG160246.pdf