Der Deutsche Richterbund hat sich in einer Stellungnahme ‚zum Diskussionsentwurf eines
Gesetzes über die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs bei den Gerichten‘ gegen eine umfassende Einführung der digitalen Signatur ausgesprochen (http://www.drb.de/pages/html/stellung/st-ervg.html). Er weist darauf hin, dass eine unkomplizierte und kostengünstige Nutzbarkeit ermöglicht werden soll. Signaturverfahren dürfen keinen zusätzlichen Arbeitsaufwand erforderlich machen.