Quellcode-Veröffentlichung als Meinungsäußerung

Der Court of Appeal von Californien hat mit Urteil vom 1.11.2001 eine einstweilige Verfügung des Santa Clara County Superior Court gegen den Webmaster Andrew Bunner aufgehoben, die diesem verboten hatte, den Quellcode von DeCSS auf seiner Website zu veröffentlichen.

In seiner Begründung führt das Gericht aus, die Veröffentlichung des Quellcodes an sich sei als ‚free speech‘ vom ersten Zusatz zur US-Verfassung geschützt. Diese Rechte könnten auch von dem Uniform Trade Secrets Act des Staates Kalifornien nicht eingeschränkt werden.

Die Verletzung der Urheberrechte durch die Entschlüsselung der Software könne Bunner nicht vorgeworfen werden, da sie in Norwegen geschehen sei, wo derartiges „reverse engeneering“ legal sei (http://www.courtinfo.ca.gov/opinions/documents/H021153.PDF).

Dieses Urteil dürfte die Diskussion um die Veröffentlichung des DeCSS-Quellcodes in den USA stark anregen, zumal in einem anderen Verfahren in gleicher Sache der New York District Court gegensätzlich entschieden und sogar Links auf DeCSS verboten hatte (Begründung und Tenor).

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