OLG Köln: Amazon-Suchergebnisse können Markenrechtsverletzung sein

Mit Urteil vom 20.11.2015 (Az 6 u 40/15) hat das OLG Köln entschieden, dass wenn die Eingabe eines markenrechtlichen geschützten Begriffes in die Suchmaske von Amazon nur Artikel von Mitbewerbern angezeigt werden, es sich um eine Markenverletzung handele. Ein Rechtsverstoß sei nur dann ausgeschlossen, wenn ein ausdrücklicher Hinweis erfolge, dass keines der Ergebnisse der (ursprünglichen) Eingabe entspricht.

Urteil im Volltext in der Urteilsdatenbank NRW