Neues zu ACTA

Kürzlich hat der Europäische Datenschutzbeauftragte seine Stellungnahme zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Unterzeichnung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (kurz: ACTA) abgegeben. Die Stellungnahme ist online abrufbar und zeigt mögliche Bedrohungen für die Privatsphäre und den Datenschutz der EU-Bürger auf, die im Falle einer unangemessenen Umsetzung der in ACTA vorgesehenen Maßnahmen zur Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten im digitalen Umfeld entstehen könnten. Insbesondere die unzureichende Klarheit des Abkommens und die daraus resultierende Rechtsunsicherheit werden in der sechzehn-seitigen Stellungnahme deutlich kritisiert.  

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