Neues Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) angenommen

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages hat am 13. März 2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung, mit dem die EU-Richtlinie 2016/943 vom 8. Juni 2016 umgesetzt wird, zur Annahme empfohlen.

Das Gesetz ist ein Artikelgesetz; Wesentlicher Inhalt ist Art. 1, durch den das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)  eingeführt wird. Mit dem GeschGehG sollen Geschäftsgeheimnisse vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung geschützt werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 19/4724:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/047/1904724.pdf