Nationalbibliothek will das deutsche Internet kopieren

Das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek, welches am 28. Juni 2006 verkündet wurde sah bereits vor, dass nach § 2 1.a) DNBG die Bibliothek die ab 1913 in Deutschland veröffentlichten Medienwerke zu sammeln, inventarisieren, zu erschließen und bibliographisch zu verzeichnen, auf Dauer zu sichern und für die Allgemeinheit nutzbar zu machen. In einer Verordnung, welche am 22. Oktober in Kraft getreten ist, wurde nun die Ablieferungspflicht für Netzpublikationen, also unkörperliche Medienwerke, näher umschrieben. So sollen Netzpublikationen in „marktüblicher Ausführung“ und in mit „marktüblichen Hilfsmitteln benutzbarem Zustand“ abgeliefert werden. Genauer gesagt möchte die Deutsche Nationalbibliothek die Werke als pdf-Dokumente zugeschickt bekommen. In § 9 Nr. 1 der Pflichtablieferungsverordnung (PflAV) werden zwar lediglich privaten Zwecken dienende Websites ausgenommen, unklar ist jedoch weiterhin, was beispielsweise Blogger erwartet. Zudem ist noch nicht geklärt, wie die Nationalbibliothek mit der Flut an Daten umgehen soll.

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