Namen auf Klingelschilder als DSGVO-relevante Daten?

Die Magistratsabteilung der Stadt Wien hat nach der Beschwerde eines
Mieters bestätigt, dass Hausverwaltungen, die Klingelschilder mit darauf
erkennbaren Namen anbringen, gegen die „Pflicht der Geheimhaltung“
verstoßen. Die Österreichische Gesellschaft für Datenschutz empfiehlt
demnach allen Betroffenen, Schadenersatz im Sinne von Art. 78 DSGVO zu
fordern.

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit, Lutz Hasse, bestätigte dies und betont, dass Namen
auf dem Klingelschild personenbezogene Daten seien. Deshalb müsse immer
eine Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter bestehen.

Interessant an dieser Stelle ist, dass der Präsident des Bayerischen
Landesamtes für Datenschutzaufsicht im Anbringen von Klingelschildern
keine automatisierte Verarbeitung sieht und demnach die Verarbeitung
nach Art. 6 Abs. 1 f DSGVO datenschutzrechtlich zulässig sei.

Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems, bekannt durch die
Klage gegen das soziale Netzwerk Facebook, erachtet die Demontage aller
Namensschilder ebenso für übertrieben und glaubt, dass ein „Fragebogen
mit einem ‚Opt-In'“ ausreichen würde.

Quellen:

https://wien.orf.at/news/stories/2941086/
https://www.mdr.de/thueringen/namen-an-klingelschildern-100.html
https://twitter.com/maxschrems/status/1050743537262895105
https://www.lda.bayern.de/media/pm2018_16.pdf