Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) in Kraft getreten

Am Montag den 14.01.19 trat das Markenrechtsmodernisierungsgesetzes (MaMoG) in kraft.

Dieses setzt die Markenrechtsrichtlinie (EU) 2015/2436 in deutsches Recht um und will das deutsche Markenrecht in ein europäisches Markensystem einfügen.

Statt der bis dahin geforderten grafischen Darstellbarkeit müssen nun die anzumeldenden Zeichen geeignet sein, im Register in einer Weise dargestellt zu werden, so dass die zuständigen Behörden und das Publikum den Gegenstand des gewährten Schutzes klar und eindeutig bestimmen können. Hierbei gelten die vom EuGH aufgestellten „Sieckmann-Kriterien“ zum Erfordernis der graphischen Darstellung: klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich und dauerhaft.

Grundsätzlich ändern sich dadurch die Möglichkeiten, welche Marken geschützt werden können: Durch die technologieneutrale Formulierung sind grundsätzlich alle Marken schützbar, solange sie die oben genannten Kriterien erfüllen. Das Gesetz ist insofern weiter gefasst als das alte Markenrecht.

Durch die Reform sollen demnach vor allem neue technische Möglichkeiten sowie die Anmeldung von bisher unkonventionellen Markenformen begünstigt werden.

Quellen:

Bundestagsdrucksache: 19/2898 

Beitrag: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/markenrecht-reform-markengesetz-geruchsmarken-eintragung-digitalisierung/