Kurios: Was man nicht alles für kostenloses WLAN macht

AGBs liest keiner. Das denkt mittlerweile jeder der von der Technik
nicht vollständig abgehängt wurde. Dass dem auch wirklich so ist
beweisen immer wieder Hotspot-Anbieter, die zum Scherz oder auch zum
Aufrütteln die seltsamsten Dinge in ihre AGBs schreiben.

Schon 2015 hatte die IT-Sicherheitsfirma F-Secure mitten in London einen
kostenlosen Hotspot aufgestellt. In den AGB dazu stand jedoch, im
Gegenzug für das freie Internet sei das erstgeborene Kind oder sein
liebstes Haustier an F-Secure zu übergeben. Immerhin 6 Benutzer
akzeptierten diese bevor die Seite gesperrt wurde.

Um genau das zu ändern, die AGBs verständlicher zu machen und Nutzer
dazu zu bringen diese zu lesen, schreibt die neue
Datenschutzgrundverordnung einige Änderungen vor.

Der britische Hotspot-Anbieter Purple setzte diese Vorschriften um und
kürzte seine AGBs unter anderem von 1600 Wörtern auf 260 Wörter.
Durchgelesen hat sich diese wie zu erwarten trotzdem keiner. Über 22.000
Nutzer stimmten in die AGBs ein und verpflichteten sich damit zu 1000
Sozialstunden in Form von „Öffentliche Parks von Tierexkrementen
säubern“, „Straßenhunde und Katzen umarmen“, „Festivaltoiletten putzen“
oder auch „Schneckenhäuser bemalen um die Existenz der Schnecken zu
erhellen“. Lediglich eine Person meldete die AGBs und gewann damit einen
von der Firma ausgestellten Preis.

Zugegeben die Erkenntnis ist nicht neu und nicht überraschend. Sie zeigt
jedoch, dass die neuen Vorschriften keinesfalls ausreichen um die Leute
dazu zu bringen AGBs zu lesen und weiterhin auch politischer
Handlungsbedarf besteht.

https://purple.ai/purple-community-service/
https://de.safeandsavvy.f-secure.com/2014/09/30/oeffentliche-wlan-hotspots-sind-nicht-sicher/