Die europäische Union publiziert
 kostenlos im Internet die vorhandenen konsolidierten Fassungen der geltenden
 Gesetzgebung in allen Arbeitssprachen der Gemeinschaft. Es handelt sich hierbei
 um konsolidierte Texte in dem Sinne, daß zu einem bestimmten Zeitpunkt
 alle obengenannten Änderungen in die jeweiligen Rechtstexte integriert
 sind, so daß diese Texte leichter verständlich sind. Die Texte sind
 systematisch in zwanzig Rubriken eingeteilt, die der Klassifikation des "Verzeichnisses
 der gültigen gemeinschaftlichen Gesetzgebung und anderer Akte der
 gemeinschaftlichen Einrichtungen" folgen. Mit der Veröffentlichung
 verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, das Gemeinschaftsrecht
 leichter zugänglich zu machen.
