Jura light: Tarzanschrei als eingetragene Marke zugelassen

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante (Spanien) hat den Tarzanschrei als eingetragene Marke zugelassen. Bereits seit 2005 akzeptiert das HABM Sonogramme für Hörmarken, wenn ihnen eine MP3-Datei beiliegt. Eine Anmeldung, die den Tarzan-Schrei in Noten fasst, ist bereits eingetragen, eine weitere Anmeldung vom Mai 2006, welche die grafische Darstellung mit einer MP3-Datei verbindet, hat das Eintragungsverfahren nun auch durchlaufen.

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