Initiative Direkte Demokratie erfolglos beim Verfassungsgerichtshof des Saarlandes

Der Verfassungsberichtshof des Saarlandes hat den Antrag der Partei „Initiative Direkte Demokratie“ zurückgewiesen bzw. teilweise verworfen und entschieden, dass der Landtag des Saarlandes nicht verpflichtet war, die 5 %-Sperrklausel des § 38 Abs. 1 LWG für die Wahlen zum 15. Landtag des Saarlandes aufzuheben oder auszusetzen. Es bleibt folglich bei der 5 %-Sperrklausel bei der am Sonntag anstehenden Landtagswahl.

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