Haftung für eBay-Auktion

In einer der ersten Entscheidungen zum neuen Teledienstegesetz hat das Landgericht Düsseldorf eine Haftung von eBay für rechtsverletzende Auktionen auf seiner Website abgelehnt (http://www.jurpc.de/rechtspr/20030011.htm). Nach § 11 TDG hafte eBay nur bei Kenntnis von der Rechtsverletzung und könne daher nicht dazu verurteilt werden, weitere Auktionen von gefälschte Rolex-Uhren zu verhindern. Von einem zu Eigen machen der Auktionsinhalte sei nicht auszugehen, da diese ausdrücklich als fremde Angebote gekennzeichnet worden seien.

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