Gutachten von Prof. Freiling zur Vorratsdatenspeicherung

Anlässlich der laufenden Verfassungsbeschwerden (1 BvR 256/08, 263/08, 586/08) gegen die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung im Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen und des daraufhin versandten Fragenkatalogs hat nun Prof. Freiling der Universität Mannheim eine überarbeitete Fassung seiner 25-seitigen Stellungnahme zur Nutzung von Verkehrsdaten im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Dabei werden unter anderem der technische Hintergrund von verschiedenen Kommunikationsverbindungen verständlich dargestellt, grundlegende Begriffe wie Inhalts- oder Verkehrsdaten erläutert sowie die Entstehung und Speicherung von Verkehrsdaten erklärt. Zudem wird die Notwendigkeit der Speicherung diskutiert. In einer zusammenfassenden Diskussion des § 113a TKG kommt er letztlich zu dem Ergebnis, dass die Verkehrsdatenabfrage ein universelles, sehr breit eingesetztes Ermittlungsinstrument ist, das in der Vergangenheit jedoch überwiegend in Verfahren zur Anwendung kam, die der mittleren Kriminalität zuzuschreiben sind und damit nicht dem eigentlichen Schwerpunkt entsprechen. Verkehrsdaten sollten zudem stärker als Inhaltsdaten bewertet und geschützt werden.

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