Gesetzentwurf zur TKG-Novelle im Parlament angenommen

Nachdem der Wirtschaftsausschuss am 21.04. seine Beschlussempfehlung (BT-Drs. 19/28865BT-Drs. 19/28866) zur TKG-Novelle vorgelegt hat, debattierte der Bundestag  am 22.04. abschließend über den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, TKG). Der Gesetzentwurf der BReg wurde nach der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Parlament angenommen.

Mit der TKG-Novelle soll die EU-Richtlinie 2018/1972 vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel ist es, den Rechtsrahmen für die Telekommunikationsdienste in der EU noch weiter zu vereinheitlichen. So sollen für den Glasfasernetzausbau Rahmenbedingungen geschaffen werden, die für die Unternehmen Anreize für einen zügigen und flächendeckenden Ausbau setzen.

Kernelemente der umfangreichen TKG-Novelle sind u.a. ein „Anspruch auf einen Internetzugang“, ein „Recht auf schnelles Internet“ (BT-Drs. 19/28865, S. 252 f.), die Modernisierung der Frequenzverwaltung (durch die BNetzA) und die Beschleunigung des Glasfaserausbaus durch vereinfachte und verkürzte Genehmigungsverfahren.

 

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Update 12.05.2021: Am 07.05.2021 hat auch der Bundesrat den Gesetzesentwurf gebilligt.

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