Gesetzentwurf: Vorratsspeicherung von Fluggastdaten

Die Bundesregierung hat dem vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681 beschlossen.

Der Gesetzentwurf Fluggastdatengesetz ermöglicht die Verwendung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität. Hierdurch wird der bereits bestehende europaweite Austausch von Erkenntnissen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch ein neues Instrument ergänzt. Zukünftig können die Fluggastdaten von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten überprüft und unter engen Voraussetzungen ausgetauscht werden.

Quellen:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/entwurf-fluggastendatengesetz.pdf?__blob=publicationFile
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-bringt-Vorratsspeicherung-von-Fluggastdaten-auf-den-Weg-3627489.html
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/02/kabinettbeschluss-pnr.html