Gesetz zum Verbraucherschutz vor Kostenfallen

Der Bundestag hat am 2. März eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beschlossen, die dem besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr dienen soll. Insbesondere der Verbraucherschutz vor Abo- und Kostenfallen im Internet soll so verbessert werden. Konkret sind Unternehmen künftig verpflichtet, die wesentlichen Informationen zu einem Vertrag (speziell den Gesamtpreis einer Bestellung), klar und verständlich in „hervorgehobener Weise“ zur Verfügung zu stellen. Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr über eine entgeltliche Leistung eines Unternehmens kommen künftig nur noch dann zustande, wenn die Verbraucher ausdrücklich bestätigen, dass sie sich zu einer Zahlung verpflichten und wenn das Unternehmen sich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hat. Das entsprechende Gesetz wurde noch nicht vom Bundespräsidenten gegengezeichnet.

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