Facebook und der Datenschutz

In der vergangenen Woche erreichten die Redaktion gleich zwei Nachrichten, die sich mit dem Datenschutz bei Facebook beschäftigen:

  1. Facebook muss eine Strafe von 110 Millionen Euro zahlen, wegen irreführender und falscher Angaben zur Übernahme von Whatsapp. Damals hatte Facebook angegeben, es sei nicht möglich, die Benutzerkonten der beiden Unternehmen automatisch zusammenzuführen. Die EU-Kommission sah sich später von Facebook getäuscht, genau das wäre sehr wohl möglich gewesen, der Konzern habe hier falsche Angaben gemacht. Facebook selber hatte diese automatische Zusammenführung durch eine neue AGB angekündigt. Die Zusammenführung der Konten wurde mittlerweile untersagt (wir berichteten), die kartellrechtliche Strafe von 110 Millionen Euro ist davon natürlich unabhängig. Ob der Konzern aus dieser Strafe jedoch eine Konsequenz zieht, ist fraglich, gemessen am Gewinn und Umsatz des Unternehmens ist das nicht viel. Ein Prozent des Jahresumsatzes wären möglich gewesen, hier sind es unter 0,5%. Auch das Handeln Facebooks (im Vorhinein angeben eine Zusammenführung sei nicht möglich, und sie dann 2 Jahre später selber durchführen) lässt vermuten, dass eine solche Strafe bewusst in Kauf genommen wurde.
  2. Die Französischen Datenschützer der Datenaufsicht CNIL verhängten eine, Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro an Facebook. Bereits Januar diesen Jahres forderte die Behörde Facebook auf sich an die in Frankreich geltenden Datenschutzvorschriften zu halten. Facebook habe darauf nicht zufriedenstellend reagiert, sodass als Konsequenz die höchstmöglichste
    Strafe verhängt wurde, die der Behörde zur Verfügung steht. Die Behörde kritisiert, dass Nutzer von Facebook der Kombination von Daten nicht widersprechen können und nicht ausreichend informiert würden. Ebenso würde Facebook besonders sensible Daten wie Religion, sexuelle Präferenzen etc. genauso behandeln wie alle anderen Daten und auch hier die Einstimmung für Verarbeiten etc. nicht gesondert fordern. Des weiteren würden auch Profile von Nicht-Facebook-Nutzern erstellt und kombiniert, z.B. durch Like-Buttons. Hiergegen könnten sich Internetnutzer kaum wehren. Facebook hat nun 4 Monate Zeit um beim höchsten Verwaltungsgericht Frankreichs Einspruch einzulegen. Auch Belgien, Niederlande, Spanien und Deutschland bemängeln ähnliches und planen dagegen vorzugehen im Rahmen einer Vereinbarung dieser Datenschutzbehörden über gemeinsame Untersuchungen.

Quellen:

http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2017-05/datenschutz-facebook-whatsapp-uebernahme-eu-kommission-strafe
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/whatsapp-uebernahme-eu-kommission-verhaengt-strafe-gegen-facebook/19820184.html
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Franzoesische-Datenschuetzer-verhaengen-Strafe-gegen-Facebook-3715052.html
https://www.cnil.fr/sites/default/files/atoms/files/san-2017-006.pdf
https://www.cnil.fr/fr/node/23602
https://www.cnil.fr/en/facebook-sanctioned-several-breaches-french-data-protection-act