Europäisches Parlament verabschiedet Verordnung zu besserem Verbraucherschutz beim Online Shopping

Am 14.11.2017 hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit eine Verordnung über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden verabschiedet.

Diese zielt darauf ab, den nationalen Behörden weitergehende Befugnisse bei der Aufdeckung von Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze im Internet zu gewähren und die europaweite Zusammenarbeit zwischen den Behörden zu vereinfachen. Den Behörden sollen nach der neuen Verordnung europaweit einheitliche Mindestermittlungs- und Durchsetzungsbefugnisse eingeräumt werden.

Vorgesehen sind dabei neue Ermittlungsmaßnahmen, unter anderem weitergehende Informationsrechte von Ermittlungsbehörden gegenüber Banken und Domain-Registrierstellen und die Möglichkeit anonyme Testkäufe durchzuführen. Gleichzeitig sollen den Behörden effektivere Durchsetzungsinstrumentarien zur Verfügung gestellt werden. Neben Geldbußen und Zwangsgeldern werden den Behörden auch Befugnisse zur Ergreifung spezieller, internetspezifischer Durchsetzungsmaßnahmen eingeräumt. Dazu gehören etwa die Befugnis, die Anzeige eines Warnhinweises auf der Website von Unternehmen anzuordnen, die Verbraucherschutzgesetze verletzen oder eine Anordnung gegen Host-Provider auf Sperrung einzelner Webseiten.

 

Verabschiedete Fassung der Verordnung: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=AMD&format=PDF&reference=A8-0077/2017&secondRef=151-151&language=DE

 

Pressemeldung des Europäischen Parlaments: http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20171110IPR87814/online-shopping-parlament-starkt-schutz-vor-betrugern