Europa: Plan zu mehr Schutz vor sexuellem Kindesmissbrauch bezieht Internet mit ein

Ein neues Europarats-Übereinkommen soll europaweit einen besseren Schutz von Kindern gegenüber sexueller Übergriffe schaffen. Das Übereinkommen, welches während der 28. Konferenz der Justizminister des Europarats unterzeichnet wurde, soll der Entwicklung Rechnung tragen, dass das Internet als Medium immer häufiger zum Einsatz kommt, um beispielsweise an kinderpornografisches Material (Art.20) zu gelangen. Das sogenannte „grooming, also die Kontaktaufnahme zu Kindern über Chatrooms, um spätere Sexualstraftaten zu ermöglichen, soll unter Strafe gestellt werden. Bevor die geplanten Regelungen in Kraft treten können, ist eine Ratifizierung des Übereinkommens vorgesehen. So sind mindestens 5 Unterschriften, 3 davon durch Mitglieder des Europarates, notwendig. Sobald die notwendigen Unterschriften erfolgt sind, soll nach weiteren 3 Monaten das Abkommen in Kraft treten(Art 45).

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