Am 16.07.2015 hat der EuGH einen Rechtsanspruch auf Auskunft von Geschädigten von Plagiatsverkäufen gegen die Bank der Täter bejaht, mit der Begründung, dass (in diesen Fällen) das Recht auf geistiges Eigentum höher zu bewerten sei als der Schutz personenbezogener Daten.
Urteil im Volltext: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=165900&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=304488