Elektronische Dokumente gemäß Â§130a ZPO – BGH-Beschluss zur Container-Signatur

Der BGH hat sich in einem aktuellen Beschluss mit der Vereinbarkeit der beim EGVP-Verfahren eingesetzten qualifizierte Container-Signatur befasst und bestätigt, dass sie den Anforderungen des §130a ZPO genügt. In dem Beschluss vom 14.05.2013, Az.: VI ZB 7/13 führte der Bundesgerichtshof hierzu aus: 
"Die im EGVP-Verfahren – wie auch im Streitfall – eingesetzte qualifizierte Container-Signatur genügt den Anforderungen des § 130a ZPO. â€¦ Denn mit ihr werden Sinn und Zweck  der qualifizierten Signatur – die Sicherstellung von Authentizität und Integrität  des Dokuments – erreicht." Einzelsignaturen sind somit nicht notwendig. Dem Einsatz einer Umschlag- bzw. Container-Signatur stehen die Vorgaben der ZPO also nicht entgegen.

Related Links