Einige Google Analytics-Nutzer müssen Konto löschen

Die Hamburger Datenschutzbehörde weist darauf hin, dass im Zeitraum 09/15 bis 09/16 neu abgeschlossene Verträge mit dem Tracker-Dienst Google Analytics nicht vom EU-Datenschutzrecht gedeckt sind und damit entsprechende Konten zu löschen sind. Ausnahmen gelten für diejenigen, die eine Widerspruchsmöglichkeit implementierten und die IP-Adressen anonymisierten.

Grund dafür ist die zwischen der Ungültigerklärung des Safe-Harbor-Abkommens durch den EuGH und der Neuzertifizierung Google Analytics‘ im Rahmen von Privacy-Shield entstandene juristische Lücke.

Die Anweisungen der Datenschutzbehörde gelten zwar nur für Hamburg, sind aber auf das gesamte Bundesgebiet ausweitbar.

Quelle: https://netzpolitik.org/2017/hamburger-datenschuetzer-manche-nutzer-von-google-analytics-muessen-konten-und-daten-loeschen/

https://www.datenschutz-hamburg.de/uploads/media/GoogleAnalytics_Hinweise_fuer_Webseitenbetreiber_in_Hamburg_2017.pdf