Eilnachricht: Neues Schuldrecht verkündet

Im BGBl Nr. 61 vom 29.11.2001 wurde nun das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts verkündet (http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/b101061f.pdf). In Art. 8 des Gesetzes wird das Bundesministerium der Justiz ermächtigt, den ab dem 01. Januar 2002 geltenden Wortlaut des Bürgerlichen Gesetzbuchs neu bekannt zu machen. Außerdem gibt es in der Anlage zu Art. 1 Abs. 2 ein neues Inhaltsverzeichnis des BGB; damit sind nun die Überschriften der einzelnen Paragraphen amtlich.

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