E-Mail Adressdatenbank

Das LG Düsseldorf hat mit Urteil vom 23.04.2003 entschieden, dass das Auslesen einer E-Mail-Adressdatenbank für Zwecke der E-Mail-Werbung eine widerrechtliche Vervielfältigung einer Datenbank im Sinne der §§ 87b, 97 UrhG darstellt. Die Entscheidung steht im Volltext auf den Seiten von ‚JurPC‘ zur Verfügung (http://www.jurpc.de/rechtspr/20030249.htm).

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