Digitalpakt zwischen Cloud Computing und Datenschutz

Der Digitalpakt soll die Digitalisierung von etwa 43.000 Schulen ermöglichen. Gleichwohl wurden bislang nach einer Studie des Focus erst 2,5 % der Fördergelder abgerufen. Hintergrund ist, dass die Schulinfrastruktur, vor allem im Hinblick auf den Datenschutz sorgsam ausgewählt werden muss. Da die Mittelvergabe zweckgebunden ist, droht eine Rückforderung der Fördergelder, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Umsetzung nicht datenschutzkonform ist. Diesbezügliche Sorgen werden vor allem geäußert, soweit Cloud Anbieter außerhalb der EU eingesetzt werden. Diese sind nicht an DSGVO-Vorgaben gebunden und gewährleisten oftmals ein geringeres Datenschutzniveau. Sachsen Anhalt und Thüringen geben konsequenterweise als Leitlinie vor, dass nur Anbieter verwendet werden sollen, die ihren Sitz in der EU haben und damit an Vorschriften der DSGVO gebunden sind. Auch das Kultusministerium hält den Einsatz von Nicht-EU-Cloud Diensten für datenschutzrechtlich unzulässig. Im Wesentlichen wird an die Schulen appelliert nicht auf solche Dienstleister zurückzugreifen, Thüringen hingegen hat ein explizites Verbot etabliert. Als naheliegenden Lösung, die nach einer Umfrage im Jahr 2019 auch von der Mehrheit der Bevölkerung präferiert wird, sollten die Schulen mit solchen Cloud-Diensten kooperieren, die ihrerseits an europäische Datenschutzstandards gebunden sind.

Quelle: https://www.channelpartner.de/a/so-gelingt-der-spagat-zwischen-cloud-und-datenschutz,3337993