Datenschutz – Deutschland

Einer hessischen Initiative folgend hat der Bundesrat einen Vorstoß zur Stärkung des Datenschutzes im Internet gestartet. Konkret soll die Transparenz bei der Erhebung persönlicher Daten durch die Internetanbieter für die Nutzer erhöht werden. Die gesetzlichen Anforderungen an Hinweise über die Einzelheiten der Datenerhebung sollen hierzu verschärft und die Informationspflichten entsprechend erweitert werden. So sollen die Dienstanbieter unter anderem dazu verpflichtet werden den Nutzern die Möglichkeit einzuräumen, veröffentlichte Daten löschen oder sperren zu lassen und die Nutzer über mögliche Risiken für personenbezogene Daten und damit verbundene Beeinträchtigungen der Persönlichkeitsrechte zu informieren. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 17.06.2011 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die diesen dann binnen sechs Wochen dem Bundestag zu übersenden und ihre Auffassung zu dem Gesetzesvorhaben darzulegen hat.

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