Dashcam-Videos im Zivil­pro­zess: Beim AG Nürn­berg (mitt­lerweile) ja!

In Sachen Dash­cams tut sich wieder etwas. captain-huk.de weist auf ein neues Urteil des AG Nürn­berg (vom 08.05.2015, Az. 18 C 8938/14) hin. Nach­dem die Gerichte bis­her bezüg­lich der Beweis­ver­wer­tung ent­spre­chen­der Video­auf­nah­men recht zurück­hal­tend waren, las­sen mehr und mehr Gerichte die Auf­nah­men als Beweis­mit­tel zu; ob (wie das AG Nien­burg) im Straf­pro­zess oder, wie hier, das AG Nürn­berg in einer Zivil­sa­che. Dabei wollte das AG Nürn­berg, wie sich aus dem Urteil ergibt, zunächst noch der „herr­schen­den Mei­nung€ der Zivil­ge­richte fol­gen und das Video nicht als Beweis­mit­tel zulas­sen. Dann hat es sich aber der Mei­nung von Gre­ger ange­schlos­sen, der über das Thema einen Auf­satz in der NZV (2015, 114) ver­öf­fent­licht hat.

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