Convention on Cybercrime

Auf einer am 23.11.2001 in Budapest stattfindenden Konferenz wird das erste Abkommen zur Bekämpfung von Computerkriminalität (wir berichteten am 27.06.2001) zur Ratifizierung freigegeben werden (http://www.coe.int/T/E/Communication_and_Research/Press/Themes_Files/Cybercrime/index.asp). Das Abkommen tritt in Kraft, sobald fünf Staaten, von denen wenigstens drei Mitglieder im Europarat sein müssen, den Vertrag unterzeichnet haben.

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