Clubhouse und Datenschutz

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen mahnt die Betreiber der App Clubhouse ab und ließ eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zustellen. Begründet wird dies mit dem Fehlen des in Deutsch verfassten Impressums, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzhinweise.
Zudem wird kritisiert, dass die App-Betreiber sich einräumen lassen, alle von Nutzern hochgeladenen Kontaktinformationen aus dem Adressbuch für Werbezwecken nutzen zu können. So werden nach weiteren Informationen auch Schattenprofile von Kontakten angelegt, die bisher nicht auf Cloubhouse registriert sind, um Vernetzungen von Nutzern festzustellen.

Quellen:
https://t3n.de/news/clubhouse-datenschutz-hype-1352818/
https://t3n.de/news/clubhouse-schattenprofile-vs-1351026/