Bundesverwaltungsgericht: Gesetz für mehr Videoüberwachung ist nicht anwendbar

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 27. März 2019 festgestellt, dass die private Videoüberwachung ausschließlich am europäischen Datenschutzrecht zu messen ist.
Danach gibt es nach der DSGVO keinen „Raum für eine künftige Anwendung“ des Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes, welches vom Bundestag 2017 beschlossen wurde.
Konkret ging es in dem Fall um eine Zahnärztin, die im Eingangsbereich ihrer Praxis eine Videokamera aufgehängt hatte, welche Bilder in Echtzeit auf einen Bildschirm im Behandlungszimmer übertrug.
Die brandenburgische Datenschutzbeauftragte hatte ihr Auflagen zur Ausrichtung der Kamera gemacht, dagegen hatte die Zahnärztin geklagt.
Die Klage wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen.

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesverwaltungsgericht-Gesetz-fuer-mehr-Videoueberwachung-ist-nicht-anwendbar-4436026.html