Bundestagsbeschluss zum Urheberrecht

Der Bundestag hat vergangene Woche den Entwurf eines Fünften Gesetztes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes beschlossen. Ziel der Änderung ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/84/EG vom 27. September 2001 über das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerkes. Die Richtlinie bezweckt die Harmonisierung des gesetzlichen Anspruchs des Urhebers auf einen Anteil an dem Erlös aus Weiterveräußerungen seines Werkes. Dabei wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zugunsten der Künstler verändert. Der Schwellenwert für die Folgerechtspflichtigkeit wurde unterhalb des ursprünglich vorgesehenen Betrags von 1000 Euro auf 400 Euro abgesenkt. Die Opposition kritisierte, dass der Gestaltungsspielraum den die EU-Richtlinie zuließe, damit nicht genutzt worden sei.

Related Links